SPENDEN

Kostenübernahme

Sie haben einen Pflegegrad von 1 - 5 ?
Dann stehen Ihnen mtl. 125,- €  Entlastungsleistungen für Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verfügung. Wir rechnen direkt mit den Pflegekassen ab (§45 b SGB XI).

Häusliche Unterstützungsleistungen (§70, §71 SGB XII): Stellen Sie dazu einen Antrag beim Sozialbürgerhaus, Sozialamt oder dem Bezirk Oberbayern.

Beim Modell „ambulant betreutes Wohnen“ können Sie beim Bezirk Oberbayern eine Haushaltshilfe beantragen (§27a/§28 SGB XII).
 
 
 
 
Weitere Infos und Anfragen gerne telefonisch unter 089 - 14 90 26 81 133 oder -134 oder über unser Kontaktformular.

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